Kupplungen und Gelenkwellen für Ex-geschützte Anwendungen
Antriebstechnik und Antriebselemente: Sicherheit ist Pflicht / Atex 95
Neuerungen im Explosionsschutz im EU-Bereich
Über die Umsetzung der Richtlinie 94/9/EG sowie deren Auslegung herrscht noch viel Unsicherheit bei den Anwendern, Betreuern und Konstrukteuren von Anlagen in überwachungsbedürftigen Bereichen. Was verlangt die Richtlinie tatsächlich und wie müssen Komponenten im Ex-Bereich künftig beschaffen sein? Betreiber und Prüfstellen versuchen Licht ins Dunkel der neuen Explosionsschutzbestimmungen zu bringen. Auch die R+W Antriebselemente GmbH setzt die Atex 95 seit dem Frühjahr 2003 für alle betreffenden Produkte um.
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Unter dem Gesichtspunkt, dass es derzeit allein in Deutschland zu ca. 800 1.000 registrierten Explosionen jährlich kommt, werden diese Vorschriften auch für haftungsrechtliche und versicherungstechnische Aspekte äußerst bindend. Grundsätzlich fallen nur Geräte unter die Richtlinie, die eine eigene Zündquelle haben. Diese Zündquelle muss nicht unbedingt elektrischer Herkunft sein. Mit der neuen Atex gelten die Vorschriften auch für nicht-elektrische Geräte, die durch mechanische Reibung Hitze und Schlagfunken erzeugen können. Kupplungen müssen hier entsprechend berücksichtigt werden. Als Anwendungsbeispiele in der Antriebstechnik für die Richtlinie Atex 95 können Mühlen, Zentrifugen, Rührwerke Hebezeuge, Elevatoren, Pressen und Applikationen in explosionsgefährdetem Umfeld genannt werden. Zu beachten sind auch die Kategorien der Richtlinie und ihre Unterteilung in 3 Zonen. Hierbei unterscheidet die Richtlinie zwischen elektrischen und mechanischen Geräten. Beim Einsatz von mechanischen Geräten in der Zone 0 wird generell eine Baumusterprüfbescheinigung durch eine zugelassene Stelle (Notified Body) benötigt, während in der Zone 1 und 2 beim Hersteller interne Fertigungskontrollen durchgeführt werden müssen. Dazu stellt der Hersteller eine sogenannte Konformitätserklärung aus und bescheinigt somit die Fertigungskontrolle sowie die verantwortungsvolle Entwicklung unter der Atex 95. R+W hat für die zukünftige Kupplungsauswahl unter Berücksichtigung der Atex 95 die passenden Produkte parat. Alle für den explosionsgeschützten Einsatz angebotenen Kupplungen werden zudem von einer neutralen Stelle geprüft und freigegeben. Ex-geschützte Kupplungen gibt es bei R+W seit langer Zeit. Dieses Wissen konnte auch für die neuen Richtlinien optimal genutzt werden. Der tatsächliche Anwendervorteil besteht in einer ständigen Weiterentwicklung auf spezielle Applikationen sowie der bedarfsgerechten Auslegung bereits im Standardsortiment. |
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Atmosphere Explosible (Atex) explosionsfähige Atmosphäre. Hinter dieser Bezeichnung verbergen sich zwei Richtlinien des Europäischen Parlamentes und ein umfangreiches Regelwerk von Gesetzen und Normen die das Thema Explosionsschutz regeln und definieren. Nach dem 30.06.2003 dürfen demnach für bestimmte Geräte und Schutzsysteme nur noch Betriebsmittel in den Verkehr gebracht werden, die der Richtlinie entsprechen. Aus Herstellersicht gilt diese Verordnung für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel ab diesem Zeitpunkt und auch Erweiterungen, Umbauten und Reparaturen sind dann unter diesen Regeln durchzuführen.
